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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ZÖLLER IMMOBILIEN GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“) und uns, ZÖLLER IMMOBILIEN GmbH, Kärntener Straße 21, 68753 Waghäusel (nachfolgend „Makler“ oder „wir“) geschlossenen Verträge.

1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2. Gegenstand des Maklervertrages

2.1. Der Makler vermittelt den Verkauf bzw. Abschluss von Verträgen über das von den Parteien gemeinsam bestimmte Auftragsobjekt, zum Beispiel Grundstücke, Wohnungen oder Gewerbeimmobilien. Kommt ein von ihm vermittelter Vertrag zustande, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer im Maklervertrag oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegten Maklerprovision.

2.2. Wir behalten uns das Eigentum und/oder sämtliche (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden begleitend zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen,
Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte
nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, eine von uns ihm im Rahmen unseres Angebots erfolgten Leistungen nicht mit einem anderen Makler umzusetzen.

2.4. Die Präsentation unserer Leistungen auf unserer Website in unseren Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbeträgern, auf unseren Präsentationsständen und in unseren Geschäftsräumen stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar.

3. Vertragsdauer

3.1. Die Maklertätigkeit beginnt mit Abschluss des Maklervertrags und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern der Auftrag nicht vorher von einer der Parteien unter Einhaltung einer unter Ziffer 3.2 aufgeführten Kündigungsfrist gekündigt wird. Sofern eine Kündigung nicht erfolgt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen vertraglich vereinbarten Zeitraum.

3.2. Der Auftrag kann nach Ablauf des oben bestimmten Beendigungstermins mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

3.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Der wichtige Grund ist in der Kündigung zu benennen.

3.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform, siehe Ziffer 1.3.

4. Aufwendungsersatz

4.1. In Fällen, in denen der Makler diesen Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigt, ist er berechtigt, den Ersatz seines nachweisbaren Aufwands zu verlangen. Zum ersatzfähigen Aufwand zählen insbesondere Kosten für Inserate, Exposés, Prospekte,
Online-Anzeigen, Hinweisschilder sowie weitere unmittelbar für das Projekt aufgewendete Mittel. Nicht ersatzfähig sind dagegen die allgemeinen Geschäftsunkosten und die eigene Arbeitszeit des Maklers.

4.2. Fahrtkosten des Maklers und seiner Mitarbeitenden mit Kraftfahrzeugen sowie sonstige Auslagen wie Porto, Kommunikationskosten und Büromaterial können angemessen ersetzt werden. Der Makler kann einen höheren tatsächlichen Aufwand nachweisen; dem Vertragspartner bleibt es ebenso vorbehalten nachzuweisen, dass die dem Makler entstandenen Kosten geringer ausgefallen sind. Ein Ersatz der Aufwendungen erfolgt nur im Rahmen der nach Treu und Glauben angemessenen Höhe.

5. Pflichten des Maklers

5.1. Der Makler verpflichtet sich, den Alleinauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Die Werbung für das Objekt erfolgt in angemessenem Umfang unter Nutzung geeigneter Werbemittel und Medien. Besondere objektspezifische Anforderungen und Besonderheiten werden dabei berücksichtigt.

5.2. Der Makler verpflichtet sich, den Kunden auf dessen Verlangen hin mündlich oder schriftlich über den Stand der Auftragsausführung zu informieren und eine Einschätzung der Vermittlungschancen abzugeben. Zu eigenen Nachforschungen ist
er jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.

5.3. Ferner wird der Makler dem Kunden mitteilen, welche Unterlagen zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Es bleibt dem Makler gestattet, neben seiner Tätigkeit für den Kunde auch als Nachweis- oder Vermittlungsmakler provisionspflichtig für potenzielle Käufer tätig zu werden.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, für das in § 1 bezeichnete Objekt keinen weiteren Makler mit der Vermittlung zu beauftragen. 

6.2. Der Kunde wird dem Makler sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Auskünfte, einschließlich wesentlicher, das Objekt betreffender Änderungen, vollständig, richtig und unverzüglich zu erteilen sowie, sofern erforderlich, neue bzw. geänderte Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6.4. Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Kunden vereitelt, hat der Kunde Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen von Ziffer 4 zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

7. Provision

7.1. Für den Verkauf des Objekts werden die maßgeblichen Konditionen, einschließlich Mindestkaufpreis und Maklerprovision, einvernehmlich zwischen Kunde und Makler vereinbart. Die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Kunde und Käufer richtet sich
nach der getroffenen Vereinbarung.

7.2. Grundlage für sämtliche Berechnungen ist der im notariell beurkundeten Kaufvertrag festgelegte Kaufpreis einschließlich etwaiger zusätzlich vereinbarter Leistungen, wie beispielsweise die Übernahme von Grundbuchlasten oder Ablösebeträge.

7.3. Die Maklerprovision wird mit Abschluss eines voll wirksamen notariellen Kaufvertrages mit einem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner zur Zahlung fällig.

8. Schadensersatz und Haftung

Beauftragt der Auftraggeber entgegen dieser Vereinbarung weitere Makler, hat er dem Makler die in tatsächlicher Höhe getätigten Aufwendungen zu erstatten. Der Makler kann einen Schadensersatz bis zur vollen Höhe der vereinbarten Provision gemäß § 4 des Vertrags verlangen. Dem Auftraggeber bleibt stets der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

9. Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass der Makler personenbezogene Daten, die sich aus diesem Vertrag oder aus dessen Durchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Interessenten übermittelt, soweit dies zur Erfüllung des Maklerauftrags notwendig ist.

10. Allgemeine Haftung

10.1. Der Makler haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Ziffer 10.1.1 und 10.1.2:

10.1.1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Makler unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Maklers jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

10.1.2. Die sich aus Ziffer 10.1.1 ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Makler einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. Soweit die Haftung des Maklers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Maklers.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2. International ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland. Unter den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland ist für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Geschäftssitz des Maklers in Heidelberg jeweils zuständige Gericht örtlich ausschließlich zuständig.

11.3. International ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht bereits unter Ziffer 11.2 fallen, sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland. Unter den Gerichten der Bundesrepublik ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht bereits unter Ziffer 11.2 fallen, das für den Geschäftssitz des Maklers in Heidelberg jeweils zuständige Gericht örtlich ausschließlich zuständig.